Datenschutz in der Apotheke

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist da – Mit dem neuen Gesetz will die Europäische Union einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten schaffen.

Das Wichtigste rund um das Thema Datenschutz in Apotheken

Da Gesundheitsdaten als sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden, achten
ADG und Apotheke ganz besonders auf den Datenschutz und die IT-Sicherheit. In diesem Zusammenhang erhalten Sie nachfolgende Informationen zu der Neuregelung der Gesetzgebung zum Datenschutz durch die DSGVO.

„Aufgrund der datenschutzrechtlichen und strafrechtlichen Implikationen ist ein schlichter Einsatz von WhatsApp unzulässig“

Viele Apotheken nutzen WhatsApp, um Bestellungen ihrer Kunden entgegenzunehmen. Dies ist jedoch ein großes Problem. Denn WhatsApp deckt nicht alle Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ab. 

Wir haben für Sie nachgefragt und Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas, Rechtsanwaltskanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, um eine rechtliche Beurteilung von WhatsApp zur Arzneimittelvorbestellung gebeten. Lesen Sie hier, warum aus rechtlicher Sicht der Apotheker für die Datenverarbeitung verantwortlich ist und für mögliche Verstöße haftbar gemacht werden kann. Dabei können Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes einer Apotheke sowie gegebenenfalls berufsrechtliche Konsequenzen drohen.

Bitte beachten Sie

Die ADG darf als Softwarehaus keine Rechtsberatung durchführen, daher gelten die Ausführungen als unverbindlich und können sich durch Gesetzgebung und den Erkenntnissen aus Maßnahmen der Datenschutzbehörden ändern. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen eine sachkundige Beratung bei externen Datenschutzbeauftragten bzw. beim Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Die wichtigsten Informationen zur europäischen
Datenschutz-Grundverordnung

Leistungen ADG für Kunden

  • Die Informationen auf der ADG Website werden regelmäßig aktualisiert.
  • Datenschutzrechtliche Hinweise zu einzelnen Sachverhalten werden in den Hilfe-Menüs Ihres ADG Warenwirtschaftssystems angezeigt.
  • Neue Vertragsunterlagen werden für notwendige vertragliche Änderungen zugesandt.
  • Verpflichtende Datenschutz- und andere rechtliche Konformitätserklärungen der ADG gegenüber Kunden werden automatisch zur Verfügung gestellt.
  • Formulare in den ADG Warenwirtschaftssystemen (z. B. Einwilligungserklärung) werden den neuen Anforderungen automatisch angepasst.

Welche externen Informationen gibt es?

Daneben gibt es eine Vielzahl von Informationsseiten unter dem Stichwort Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO oder DSGVO, insbesondere auf den Internetseiten der Datenschutzbehörden (Liste wird regelmäßig aktualisiert).

Der DSGVO-Check –
Zur Vorbereitung auf die europäische Datenschutz Grundverordnung

Nachfolgend sind wichtige Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen der DSGVO aufgeführt. Die Angaben in der Tabelle basieren auf unserem Kenntnisstand vom 26. April 2018.

Haben Sie Fragen?

Wir sind gerne für Sie da!
Schreiben Sie uns: datenschutz@adg.de