Telematikinfrastruktur
Vernetzt die Akteure im Gesundheitsmarkt und bildet die Basis für diverse Anwendungen.
Wir verbinden Ihre Apotheke mit der TI
Die Telematikinfrastruktur (TI) gilt als die „Datenautobahn“ im Gesundheitswesen. Sie vernetzt alle Akteure im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen über ein gesichertes Netzwerk miteinander und ermöglicht ganz neue Kommunikationsmöglichkeiten und digitale Services – auch Fachdienste genannt.
Zugriff erhält nur, wer über die technische Grundausstattung verfügt und sich als Heilberufler und zugelassene Betriebsstätte autorisiert.
Für den TI-Zugang benötigen Apotheken:
- Eine stabile Internetverbindung
- Einen virtuellen oder physischen Konnektor für eine sichere Verbindung mit den zentralen Fachdiensten der TI
- eHealth-Kartenterminal(s) inkl. gSMC-KT Smartcard zum Einlesen der Karten (eGK, HBA)
- Eine Institutionskarte (SMC-B) zur Authentifizierung der Apotheke
- Einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA) zur Authentifizierung des Apothekers
Gerne statten wir Ihre Apotheke mit den TI-Komponenten aus.
ADG TI-as-a-Service
In vielen Apotheken erfolgt die TI-Anbindung über einen Konnektor, der in der Apotheke steht. Zukünftig bieten wir Ihnen mit TI-as-a-Service eine Lösung, in der Ihre Apotheke über ein Rechenzentrum der
ADG mit einem virtuellen Highspeed-Konnektor verbunden ist und somit einen gesicherten Zugang zur TI erhält. Ein physischer Konnektor ist nicht mehr erforderlich.
Inklusive 24/7-Service
Mit TI-as-a-Service betreuen wir Ihre Konnektor-Anbindung zentral und überwachen diese kontinuierlich. Zusätzlich erhalten Sie einen Rund-um-die-Uhr-Service, der Ihre Apotheke absichert und für einen stabilen
Zugang zur Telematikinfrastruktur sorgt. Zusammen mit den Anwendungen in Ihrem ADG System erhalten Sie eine besonders sichere Lösung aus einer Hand.
Sicherer TI-Zugang über einen virtuellen Highspeed-Konnektor
Vorteile für Ihre Apotheke
- Schnelle Anbindung Ihrer Apotheke an die TI
- Stabiler Zugang zur TI
- Hoher Schutz vor Ausfällen
- Tag und Nacht erreichbarer 24/7-Service
- Wartungsarbeiten und automatische Updates erfolgen zentral durch die ADG
- Kein Konnektor-Wechsel nach Ablauf der Zertifikate erforderlich
- Rechenzentrum in Deutschland
Anwendungen innerhalb der TI
Die TI bildet die Basis für verschiedene Anwendungen (Fachdienste).
Ziel ist es, die Abläufe digital abzubilden und dadurch Mehrwerte für die Teilnehmer zu schaffen.
Refinanzierung für Apotheken
Für die Ausstattung einer Apotheke mit den Komponenten und Anwendungen der TI erhalten Apothekeninhaber eine Refinanzierung. Die erforderlichen Anträge sind über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Regelungen für eine Refinanzierung im Juli 2023 geändert haben. Ihr System statten wir rechtzeitig mit den geforderten technischen Anwendungen und Funktionalitäten aus.
SMC-B und HBA beantragen und bestellen
Neben den technischen Komponenten, die wir für Sie installieren, benötigen Sie eine Institutionenkarte (SMC-B) und einen Heilberufsausweis (HBA), um Zugriff auf die TI zu erhalten. Beide Karten müssen Sie beantragen und bestellen. Wir zeigen Ihnen, wie das geht.
Häufige Fragen zur TI
Das Wort Telematik setzt sich aus den Begriffen „Telekommunikation“ und „Informatik“ zusammen und bezeichnet die Vernetzung verschiedener IT-Systeme. Es handelt sich dabei um ein geschlossenes Netzwerk, das einen sicheren Austausch von Gesundheitsinformationen zwischen den Leistungserbringern (Apotheken, Ärzte, Krankenhäuser usw.), den Kostenträgern und den Patienten ermöglicht. Zugang erhält nur, wer nachweislich beruflich dazu berechtigt und mit dem entsprechenden Equipment ausgestattet ist. Für den Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung der TI ist die gematik GmbH verantwortlich.
Konnektor
Der Konnektor wird ins lokale Netzwerk eingebunden und stellt eine sichere Verbindung mit den zentralen Diensten der TI her. Er ermöglicht damit den sicheren Zugang zur TI und bindet die lokalen Kartenterminals und Karten der Apotheke ein.
Kartenterminals
Um die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eines Patienten einlesen zu können, werden in der Apotheke zertifizierte Kartenterminals benötigt.
Elektronischer Heilberufsausweis (HBA)
Um sich als Heilberufler im Netzwerk identifizieren zu können, benötigt jeder Apotheker einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA). Dieser wird über zusätzliche Einschübe in die Kartenterminals eingesteckt und dient zur Authentifizierung.
Die Ausgabe der HBA erfolgt über die Landesapothekerkammern.
Institutionenkarte (SMC-B)
Damit sich jede Apotheke auch als zugelassene Betriebsstätte authentisieren kann, benötigt der Inhaber eine Institutionenkarte – auch SMC-B-Karte genannt. Diese wird ebenfalls in den Einschub des Kartenterminals eingesteckt.
Die Ausgabe der SMC-B erfolgt über die Landesapothekerkammern.
Die gerätespezifische Sicherheitsmodulkarte KT (gSMC-KT) wird für jedes Kartenterminal benötigt. Ohne die gSMC-KT kann keine Verbindung zwischen eHealth-Kartenterminal und der Telematikinfrastruktur hergestellt werden. Die Smartcard enthält die Zertifikate und Schlüssel zum Aufbau der verschlüsselten Verbindung zum Konnektor.
Die Zertifikate haben nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Daher muss die gSMC-KT in regelmäßigen Abständen (ca. alle fünf Jahre) getauscht werden.
Bei PTV4 handelt es sich um ein Update des Konnektors. PTV steht dabei für die Abkürzung „Produkttypversion“ und die Zahl 4 weist auf die 4. Version des Konnektors hin.
Das Update des Konnektors auf die 4. Version (PTV4) wird für die Anwendungen „Elektronische Patientenakte“ (ePA) und „Elektronisches Rezept“ (eRezept) benötigt und ist ein wesentlicher Bestandteil der Refinanzierungsvereinbarung vom 27. Mai 2020 zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV Spitzenverband.
Damit Sie das elektronische Rezept (eRezept) und die elektronische Patientenakte (ePA) über die Fachdienste der TI nachweisen können, haben wir Ihren Konnektor auf die geforderte Produkttypversion 4 (PTV4) aktualisiert. Bei dem durchgeführten Update handelt es sich um eine Erweiterung des Funktionsumfangs Ihres Konnektors, welcher nun die Voraussetzungen erfüllt, um die Refinanzierungspauschale für die TI zu erhalten.
Bei PTV5 handelt es sich um ein Update des Konnektors. PTV steht dabei für die Abkürzung „Produkttypversion“ und die Zahl 5 weist auf die 5. Version des Konnektors hin.
Diese 5. Version (PTV5) wird für die Anwendung „Elektronische Patientenakte 2.0“ (ePA) benötigt – einem weiteren Schritt der Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur.
Zudem ist die Bestandteil der geänderten Refinanzierungsvereinbarung zum 1. Juli 2023, die der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV Spitzenverband festgelegt haben.
Damit Sie den erweiterten Funktionsumfangs der elektronischen Patientenakte 2.0 (ePA) über die Fachdienste der TI nachweisen können, aktualisieren wir Ihren Konnektor rechtzeitig auf die geforderte Produkttypversion 5 (PTV5).
Erst mit dem Update erfüllt Ihr Konnektor alle Voraussetzungen, um eine weitere, vollständige Refinanzierungspauschale für die TI zu beantragen.
Für die Anschaffung der benötigten Komponenten erhalten Apotheken einen finanziellen Ausgleich durch die gesetzlichen Krankenkassen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf entsprechende Pauschalen geeinigt. Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des Nacht- und Notdienstfonds.
- Registrierung im Nacht- und Notdienstfonds (NNF) Apothekenportal
- Antrag auf Rückerstattung inkl. Selbsterklärung zur technischen Inbetriebnahme der Telematikinfrastruktur
Die Selbsterklärung wird von Ihnen im Rahmen des Antrags auf Rückerstattung abgegeben und dient als Nachweis dafür, dass die Telematikinfrastruktur in Ihrer Apotheke mit den aktuellen Funktionen und Fachanwendungen einsatzbereit ist.
- Installation der Hardware (Konnektor und eHealth-Kartenterminal)
- Freigeschaltete und aktivierte SMC-B-Smartcard
- Aktive Verbindung zur zentralen Telematikinfrastruktur (VPN-TI Tunnel)
- Zugang zu den Anwendungen elektronischer Medikationsplan (eMP), elektronische Patientenakte (ePA), eRezept und KIM (ab 01.04.2024)
- Das zu meldende Datum der Inbetriebnahme im Rahmen der Selbsterklärung entspricht dabei dem Datum der erfolgreichen Durchführung der oben genannten Schritte (Installation der Hardware und Freischaltung der Karten)
Sollten Sie das Datum nicht genau wissen, geben Sie das Datum der ersten Nutzung des AMTS Moduls an.
Hinweis
Der Nachweis in Form einer Auftragsbestätigung oder Rechnung ist dabei nicht notwendig! Der Einsatz eines Heilberufsausweises (HBA) ist in diesem Zusammenhang noch nicht notwendig. Damit kann auch die Freischaltung des HBAs bzw. Änderung der Transport-PINs der Karte und der qualifizierten Signatur (QES) zu einem späteren Zeitpunkt (Q1/2021) stattfinden. Bis dahin ist der PIN-Brief des HBAs sicher aufzubewahren!
Weitere Informationen zum Antrag der Kostenerstattung finden Sie auf der Website des Nacht- und Notdienstfonds.
Fragen und Antworten zum Heilberufsausweis und der Institutionenkarte finden Sie auf der Seite SMC-B und HBA bestellen.
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Eine Weiterverwertung oder Speicherung der Daten findet nicht statt.
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