securPharm
Damit Sie auch keinen Schritt verpassen, haben wir alle wichtigen Informationen zu securPharm auf dieser Website zusammengefasst – so bleiben Sie stets auf dem Laufenden.
securPharm läuft
securPharm ist scharf gestellt. Seit dem 9. Februar 2019 dürfen verifizierungspflichtige Arzneimittel nur noch nach erfolgreicher Echtheitsprüfung abgegeben werden. Jedoch gibt es eine Übergangsregelung: Arzneimittel, die vor dem Stichtag für den Verkehr freigegeben worden sind, dürfen bis Ende ihres Verfalldatums ohne die Sicherheitsmerkmale und entsprechend ohne Echtheitsprüfung abgegeben werden.
Anpassungen in der Software
Die Anpassungen in der Software waren von weitreichender Bedeutung. Nach den Umstellungen ist es nun möglich, packungsgenau Daten in A3000 und S3000 zu verwalten.
Im Zusammenspiel mit der neuen Automatenschnittstelle WWKS 2, die gerade erfolgreich in enger Abstimmung mit namhaften Automatenherstellern und Apotheken als Pilotierung durchgeführt wird, zeigt auch hier die ADG wieder Mehrwerte auf.
Starthilfe securPharm
Zur Orientierung, welche Möglichkeiten im Umgang mit Systemrückmeldungen bei den verschiedenen Typen von Bestandsware und prüfpflichtiger Ware mit Verkehrsfreigabe ab dem 9. Februar bestehen, hat securPharm Handlungsoptionen für öffentliche Apotheken (Stand 6. Februar 2019) zusammengetragen.
Warum brauchen wir ein Schutzsystem?
Bislang sind in Deutschland nur sehr selten Arzneimittelfälschungen zu finden. Nichtsdestotrotz stieg die Zahl gefälschter Arzneimittel, auch aufgrund von Internet und Onlinehandel, in ganz Europa drastisch an.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, verabschiedete die EU im Jahr 2011 eine Richtlinie. 2016 folgte eine EU-Verordnung, die den Mitgliedsstaaten drei Jahre Zeit zur Umsetzung einräumte. In Deutschland wurde daraufhin die Initiative securPharm als eingetragener Verein von ABDA, BAH, BPI, PHAGRO und dem vfa gegründet. Außerdem gehören die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH und die IFA – Informationsstelle für Arzneimittel GmbH zu den Mitgliedern.
So funktioniert das System
Zentraler Informationsträger und individuelles Erkennungsmerkmal eines Arzneimittels ist ein 2-D-Barcode, der vom Hersteller auf jede Packung aufgedruckt wird. In diesem Data-Matrix-Code werden die Merkmale individuelle Seriennummer, Produktcode, Charge und Verfallsdatum hinterlegt. Ein zweites Sicherheitselement ist ein Erstöffnungsschutz. Diese Vorrichtung zeigt, ob eine Packung schon einmal geöffnet wurde und schützt so vor Manipulationen.
Als letztes Glied in der Lieferkette steht Ihnen als Apotheker eine besondere Aufgabe zu: Sie müssen beide Merkmale des Arzneimittels vor der Abgabe an den Kunden überprüfen und das individuelle Erkennungsmerkmal, durch Ausbuchen aus der Datenbank, deaktivieren. Die technischen Prozesse zur Echtheitsprüfung werden über das Warenwirtschaftssystem integriert.
So funktioniert die Abgabe einer Packung bei securPharm
Seit dem 9. Februar 2019 dürfen Arzneimittelpackungen, welche die beiden securPharm-Merkmale tragen, nicht ohne einen Sicherheitscheck an Patienten abgegeben werden. Das betrifft, neben dem Handverkauf in der Apotheke, auch den Botendienst, den Versand, die Heimversorgung und mehr. Grundsätzlich gilt: Bevor ein entsprechender Artikel an einen Patienten abgegeben wird, muss dieser auf seine Echtheit überprüft und aus dem securPharm-System ausgebucht werden.
Die beiden Sicherheitsmerkmale erkennen Sie optisch auf der Packung.
Im Gegensatz dazu ist eine Ausbuchung eines verifikationspflichtigen Artikels beispielsweise beim Warenverkehr unter Apothekenfilialen oder auch Partnerapotheken nicht durchzuführen. Genauso verhält es sich bei einer Retoure zum pharmazeutischen Großhandel.
Die ADG unterstützt Sie dabei, diese Regeln einhalten zu können.
Ihr ADG Warenwirtschaftssystem weist Sie außerdem an den relevanten Stellen darauf hin, welche Arzneimittel von Verifikation und / oder Ausbuchung konkret betroffen sind.
Wie erkenne ich eine verifikationspflichtige Packung?
Äußerlich erkennen Sie verifizierungspflichtige Arzneimittel zukünftig an zwei Merkmalen. Zum einen werden entsprechende Packungen ein Verschluss-Siegel („Tamper Proof“) tragen, sodass äußerlich erkennbar ist, ob eine Packung angebrochen wurde, oder nicht. Diese Art Siegel sind in der Lebensmittelbranche bereits weit verbreitet.
Bei einem Bruch des Originalitätsverschlusses innerhalb der Apotheke, bspw. zu Prüfungszwecken, muss dieser Bruch dokumentiert und die Packung entsprechend gekennzeichnet und wiederversiegelt werden. Bei einem Bruch außerhalb des Kontrollbereichs der Apotheke verliert die Packung ihre Abgabefähigkeit. Prüfen Sie daher beim Wareneingang die Unversehrtheit der Packung, neben dem Scan des Data-Matrix-Codes. Dieser Data-Matrix-Code ist ein weiteres Merkmal auf der Packung. Er wird immer von einer lesbaren Seriennummer begleitet und auf manchen Packungen zusammen mit dem Schriftzug PPN abgebildet. Nur dieser Code ist für das Verifizieren und Ausbuchen relevant.
Tipp: Sind mehrere Codes auf einer Packung abgebildet, ist auf jeden Fall der mit dem Schriftzug PPN relevant.
Die mit den Sicherheitsmerkmalen versehenen Packungen werden seit dem 9. Februar 2019 in den Verkehr gebracht. Daher wird es eine gewisse Übergangszeit geben, in denen eigentlich verifizierungspflichtige Arzneimittel ohne diese Merkmale im Umlauf sind. Die ADG Warenwirtschaft unterstützt Sie auch hier, diesen Mischbetrieb zu meistern.
Weitere Informationen finden Sie auch in den FAQ zu securPharm der
ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.