Vernetzung

eRechnung: ab 2025 im B2B-Bereich

Ab 2025 wird die elektronische Rechnung (eRechnung) im B2B-Bereich verpflichtend. Das ist ein bedeutender Schritt in der Digitalisierung des Finanzwesens. Dieser Wandel wird durch das Wachstumschancengesetz geregelt und zielt darauf ab, die Effizienz und Transparenz im Geschäftsverkehr zu steigern.

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Was steckt dahinter?

Die eRechnung soll den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen vereinfachen und beschleunigen. Ab 2025 müssen alle Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen in Deutschland in einem strukturierten elektronischen Format, zum Beispiel einem XML-Format, empfangen werden können. Für das Versenden von elektronischen Rechnungen besteht noch keine Pflicht – diese folgt erst im Jahr 2027. Ausgenommen von der eRechnungs-Pflicht sind Kleinstbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise. 

Was gibt es für Apothekeninhaber zu beachten?

  • Ab 1. Januar 2025: Empfangspflicht für eRechnungen
    Ihre Buchhaltung sollte ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, eRechnungen zu empfangen, darzustellen, zu verarbeiten und zu archivieren. Bitte setzen Sie sich daher mit Ihrer Buchhaltung bzw. Ihrem Steuerberater in Verbindung. Das Empfangen von eRechnungen betrifft nicht die Funktionen Ihres ADG Warenwirtschaftssystems.  

    Beachten Sie: auch für eRechnungen gilt die Aufbewahrungsfrist!

    Ein XML-Datensatz ist ein technisches Format, kann aber mithilfe von Visualisierungsprogrammen für Menschen lesbar dargestellt werden (z. B. als PDF).  

    Da Rechnungen zehn Jahre unveränderbar digital aufbewahrt werden müssen, sollten Sie sich über die revisionssichere Archivierung Gedanken machen. Auch hier muss eine maschinelle Auswertbarkeit für Zwecke der Betriebsprüfung sichergestellt sein. 
     
  • Ab 1. Januar 2027: Sendepflicht für eRechnungen
    Für das Senden von eRechnungen ab dem 1. Januar 2027 wird das Faktura-Programm Ihrer ADG Warenwirtschaft rechtzeitig angepasst. 

    Zu beachten ist, an wen die Rechnung geht!

    Umsätze an Unternehmer im Ausland sowie an Privatpersonen und andere Nichtunternehmer im In- und Ausland sind nicht betroffen. Das bedeutet, dass Sie insbesondere an Privatpersonen weiterhin Rechnungen im gewohnten Format übermitteln können.  

Welche Vorteile bietet die eRechnung?

Die Umstellung auf eRechnungen bietet viele Vorteile: Sie können Kosten einsparen, Zahlungen schneller abwickeln und Papierkram reduzieren. Gleichzeitig trägt sie zu einer umweltfreundlicheren Geschäftspraxis bei. So wird auch dieser Bereich in Ihrer Apotheke nach und nach digitalisiert und der Austausch und die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater noch einfacher. 

Informieren Sie sich auf den ADG FORUM INSPIRATION DAYS 2024

Weitere Informationen zum Thema eRechnung erhalten Sie auf unseren regionalen Veranstaltungen – den ADG FORUM INSPIRATION DAYS 2024. Alle Termine und eine Anmeldung finden Sie auf der Website.

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