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eRezept-Pflicht ab 1. Januar 2024: Sind Sie darauf vorbereitet?

Zum Jahreswechsel soll das eRezept zur Realität werden. Machen Sie sich und Ihr Team mit den Abläufen vertraut.

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Kundin überreicht ihre eGK an Apothekerin

 

Der 1. Januar 2024 ist weiterhin als Starttermin für das eRezept gesetzt. Sollte es nicht wieder zu einer Verzögerung kommen, sind Ärzte dazu verpflichtet, Verordnungen für gesetzlich Versicherte ab diesem Zeitpunkt digital auszustellen.

Kennt Ihr Team die Abläufe? 

Der Anteil an eRezepten wird in den Apotheken spürbar steigen. Darauf sollten Sie und Ihr Team vorbereitet sein!

Haben Sie bisher nur wenige eRezepte beliefert, ist es ratsam, einige Vorkehrungen zu treffen: 

  • Prüfen Sie die Ausstattung Ihrer Apotheke.
    Eine Checkliste zur Vorbereitung finden ADG Anwender in ihrer Hilfe Online. 
    • Sind die Kartenleser und Konnektoren aktiviert?
    • Sind Ihre SMC-B und HBA verifiziert und freigeschaltet? 
    • Haben Sie alle Passwörter parat?
  • Informieren Sie Ihr Team und besprechen Sie die Abläufe. 
    • In der Hilfe Online in Ihrem ADG Warenwirtschaftssystem finden Sie alle wichtigen Informationen und Hilfestellungen zum eRezept gebündelt an einer Stelle. So können Sie bei Bedarf schnell darauf zugreifen und die Informationen nachlesen.
    • Nutzen Sie unsere Info-Grafiken zum eRezept, um einen schnellen Überblick über die Abläufe zu erhalten.

Sollten Sie dennoch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite. 

Informieren Sie Ihre Kunden

Erklären Sie Ihren Kunden, wie Sie das eRezept in Ihrer Apotheke einlösen können.

Zusammenspiel mit vielen Beteiligten

In Ihrem ADG System können Sie eRezepte über die verschiedenen Wege einlösen.  

Der Ablauf vom Arzt bis zur Abrechnung funktioniert allerdings nur, wenn unternehmensübergreifend alle Prozessschritte aufeinander abgestimmt sind. Fällt ein Teil aus oder gibt es eine unangekündigte Änderung in einem Bereich, kann der gesamte Ablauf ins Stocken geraten. Daher arbeiten wir eng mit allen Beteiligten zusammen, um bei Bedarf schnell die Ursache beim jeweiligen Prozessbeteiligten identifizieren zu können und gemeinsam Abhilfe zu schaffen.