Apothekenführung

Patientenname auf Kassenbon ab 2025: Ihr ADG System erfüllt die Pflicht

Ab 2025 muss der Patientenname mit auf den Kassenbon – jedenfalls dann, wenn ein Patient die Medikamentenkosten steuerlich geltend machen möchte. Im ADG System ist das schon lange möglich.

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ADG Kasse mit Kassenbon
Den Patientennamen auf dem Kassenbon aufdrucken – gelingt mit der ADGKAi besonders leicht.


Das eRezept ersetzt zunehmend das traditionelle Papierrezept. Diese Umstellung bringt jedoch neue Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf die steuerliche Absetzbarkeit von Medikamentenkosten. 

Damit Patienten ihre Kosten steuerlich geltend machen können, muss laut Bundesfinanzministerium (BMF) ab 2025 der Name des Patienten auf dem Kassenbon der Apotheke aufgedruckt sein. Handschriftliche Vermerke sind dabei nicht zulässig.

Automatische Datenübergabe mit ADG Kassen

Die Kompaktkassen der ADG erfüllen diese Vorgabe bereits. Apothekenmitarbeiter können bei Bedarf den Namen des Patienten einfach und datenschutzkonform auf den Kassenbon drucken. Bei Bestandskunden automatisiert. Bei Laufkunden lässt sich der Patientennamen bequem aus den eingelesenen Daten wie beispielsweise einem zugewiesenen eRezept oder einem Rezept-Scan übernehmen oder manuell im System Eingeben. 

Für Ihr Apotheken-Team ist es damit sehr einfach, die neuen Regeln einzuhalten.