Vernetzung

TI-Refinanzierung: Konnektor-Update (PTV5) erforderlich

Seit Juli 2023 gelten neue Regelungen zur Refinanzierung der Telematikinfrastruktur (TI). Neben Änderungen in der Auszahlung, müssen Apotheken neue Anforderungen erfüllen. Das macht ein Update des TI-Konnektors erforderlich.

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Schriftzug Refinanzierung

 

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur und deren Betrieb in der Apotheke setzen eine gewisse technische Grundausstattung voraus. Um Apotheken bei den Kosten zu unterstützen, haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband im Jahr 2020 eine Refinanzierungsvereinbarung getroffen. Nach einer Anpassung im vergangenen Jahr haben sich die Regelungen im Juli 2023 erneut geändert. 

Was hat sich geändert? 

Um eine Refinanzierung zu erhalten, müssen Apotheken die bekannten Basiskomponenten Konnektor, Kartenterminal, Heilberufsausweis und Institutionenkarte vorhalten und die Voraussetzungen für verschiedene Anwendungen erfüllen. 

Gefordert sind  

  • der elektronische Medikationsplan (eMP)  
  • die elektronische Patientenakte 2.0 (ePA 2.0)  
  • das eRezept  
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ab 1. April 2024 

Eine weitere Änderung besteht in der Erstattungsweise. Anstatt der bisher geltenden jährlichen oder quartalsweisen Auszahlung, erhalten Apotheken monatliche Pauschalen, die in Abhängigkeit der abgegebenen Rx-Packungen ermittelt werden. 

Demnach erhält eine Apotheke höhere Pauschalen, je größer ihr Volumen an abgegeben Rx-Packungen ist. Die Idee dahinter: Apotheken mit einem hohen Abverkauf an Rx-Packungen verfügen über mehr Arbeitsplätze am HV und benötigen dementsprechend mehr Kartenterminals und Heilberufsausweise. Ihre Ausgaben für die TI sind dadurch höher.  

Durch die geänderte Berechnung soll sich die Refinanzierung verstärkt an den tatsächlichen Kosten für die TI orientieren. Fehlen jedoch Komponenten oder Anwendungen, kann der Refinanzierungsbetrag gekürzt werden.  

Daher sorgen wir dafür, dass Ihre ADG Warenwirtschaft stets aktuell ist und allen Anforderungen entspricht. 

Konnektor-Update (PTV5) und KIM 

All unseren Kunden stehen der elektronische Medikationsplan (eMP) und das eRezept im ADG Warenwirtschaftssystem bereit.   

Die elektronische Patientenakte (ePA) findet aktuell nur bei Ärzten und Krankenkassen Verwendung. Dennoch muss das Apothekensystem die technischen Voraussetzungen für diese Anwendung vorhalten, um den vollen Refinanzierungsbetrag zu erhalten.  

Die Warenwirtschaft der ADG erfüllt die Voraussetzung. Da es jedoch eine neue Version der elektronischen Patientenakte gibt, die ePA 2.0, benötigt die Software in der Apotheke ein Update – das sogenannte PTV5-Update. Dabei handelt es sich um eine Aktualisierung des TI-Konnektors auf die Produkttypversion 5 (PTV5), die wir automatisch im Hintergrund durchführen werden.  

Die Anwendung KIM – Kommunikation im Medizinwesen können Apotheken bislang freiwillig nutzen. Sie wird jedoch zum 1. April 2024 verpflichtend. Damit Ihre Software auch in diesem Punkt aktuell ist, statten wir unsere Kunden, die KIM bisher noch nicht nutzen, rechtzeitig mit der Anwendung aus. 

Sie können damit sicher sein, dass Ihre Software alle Voraussetzungen erfüllt, die zum Erhalt des vollen Erstattungsbetrages erforderlich sind.  

Anträge und Selbsterklärung  

Um die Refinanzierung zu erhalten, müssen Apotheken einen Antrag über das Portal des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) stellen. Aufgrund der seit Juli geltenden Änderungen sind dabei verschiedene Fristen zu beachten.  

Zudem ist in einer Selbsterklärung nachzuweisen, dass alle Komponenten und Anwendungen in der Apotheke verfügbar sind.  

Weitere Informationen zu den Anträgen, Regelungen und Pflichten erhalten Sie auf der Website des Nacht- und Notdienstfonds (NNF).